ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden. Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
Vertragspartner, Anschrift
[RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN
Wilberger Str. 15
32760 Detmold
Telefon: 0175 27 60 486
Email: hello@raffaeladiefotografin.de
Web: www.raffaeladiefotografin.de
2. Preise
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 40% fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN.
5. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des von [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört wird. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
6. Gewährleistung/Haftung
Gegen [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN keinen Ersatz. [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN keine Haftung.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
8. Rücktritt
Vom Vertrag kann vom Auftraggeber sowie von [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen zurückgetreten werden. Beim zurücktreten vom Vertrag von mehr als 90 Tagen vor dem Erfüllungsdatum fallen 60% des vereinbarten Honorar für den/die Auftraggeber an. Beim zurücktreten vom Vertrag von weniger als 90 Tagen vor dem Erfüllungsdatum fällt das gesamte vereinbarte Honorar für den/die Auftraggeber an.
9. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (3) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart. (4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.
10. Zahlung
Das vereinbarte Honorars wird vom Auftraggeber spätestens 14 Tagen nach dem Erfüllungsdatum auf das Konto von [RAFFA|ELA] DIE; FOTOGRAFIN überwiesen.